Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren


Die Aufnahme der Kinderkrippe erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze an Kinder mit Wohnsitz im Stadtgebiet Nürnberg.
Auswärtige Kinder können mit Gastantrag aufgenommen werden, soweit freie Plätze vorhanden sind. Voraussetzung ist die Kostenübernahme des städtischen Zuschussanteils durch die Wohnsitzgemeinde oder die Erziehungsberechtigten.    
Eine Vormerkung zur Anmeldung ist während der Anmeldetage möglich. (siehe unter: Aktuelles und Termine)
Kinder, die mangels freier Plätze nicht aufgenommen werden können, werden in Vormerklisten eingetragen.


Erforderliche Unterlagen zur Aufnahme in die Kinderkrippe Kekskobolde:


Unterzeichneter Betreuungsvertrag
Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch der Kinderkrippe. Diese darf nicht älter als 8 Tage sein.
U-Heft muss vorgelegt werden
Kopie des Impfbuches